07.04.2025, 12:55
(07.04.2025, 12:38)HeiligerHai schrieb: Beim SPY6(v)1 kann man ungefähr (IMO eher mehr) von der doppelten Leistungsfähigkeit eines SPY1D(V) ausgehen.
Also 800km-1000km.
Und nachdem das SPY6 für BMD entwickelt wurde und als fixed panel ausgelegt wurde, übertrifft es ein Ottonormal Rotary Radar um Längen was BMD angeht.
Da muss man halt zwischen kill vehicle und "kill vehicle" differenzieren.
Es bleibt dabei: Aster-30 wurde für LRAD entwickelt und ABM kann man nicht einfach so nachträglich in einen Effektor kloppen.
Aster-30 wird NIEMALS das Niveau einer PAC-3MSE oder einer SM-6IB erreichen.
Das ist keine Rocket Science.
Aber an der Stelle kann ich das auch lassen.
Hier werden inzwischen von den meisten Kommentatoren nur noch faktenfreie Luftschlösser gebaut.
Wenn unsere Lösungen in Europa doch alle so Perfekt sind - Warum haben wir dann überhaupt in den USA gekauft?
Das „Kill Vehicle“ bei der Aster-Familie ist der ganz normale FK, nachdem der Booster abgeworfen wurde. Das hat nichts mit exoatmosphärischen Kill Vehicles wie bei SM-3 oder Arrow 3 zu tun. Es klingt nur so schön…
Wie gut Aster 30 B1 NT ist, das weiß ja niemand. Die 120-150 km Reichweite beziehen sich auf Luftziele, nicht auf ABM. Wir wissen aber auch nicht, welche Reichweite eine SM-6 im ABM-Szenario hat. Vermutlich aber deutlich weiter und höher als die Aster 30 B1 NT. Wir kennen lediglich die Wikipedia-Daten für die PAC-3 MSE. Die werden vermutlich.auch nicht eins zu eins stimmen.
Es wurde mal an einer Aster 30 B2 gearbeitet. Die sollte ein Kill Vehicle für die Exoatmosphäre bekommen und wäre dann zumindest von Einsatzszenario der SM-3 ähnlicher. Der Stand des Programms ist aber unbekannt.
Wenn man sich derzeit auf eine verfügbare und rein europäische Lösung stützen möchte, dann ist diese deutlich leistungsschwächer als AEGIS/SPY/SM-2/3/6. Das kann man mit Geld, Zeit und Willen ändern.
Ich bleibe bei meiner alten Leier: Bitte zuerst definieren, was man braucht oder haben möchte oder haben soll. Dann gucken, ob es zu welchen Bedingungen realisierbar ist und ob man in Kenntnis der Begleitumstände an der Forderung festhält.