17.03.2025, 00:16
Die Bundeswehr hat "ein berechtigtes (nationales) Interesse" an der Beschaffung von Wohnort Daten ehemaliger Zeit Soldaten zur Aufrecht Erhaltung der nationalen Sicherheit.
Art 5, (Abs 1 e) DSGVO:
"Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher nur rechtmässig, wenn sie (...)
... für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt"
Die DSGVO widerspricht der Adressbeschaffung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr (und altersmässig jederzeit Einberufungs fähigen) Soldaten/innen somit in KEINER Weise!
Das ist schlicht Tinneff Berichterstattung.
Art 5, (Abs 1 e) DSGVO:
"Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher nur rechtmässig, wenn sie (...)
... für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt"
Die DSGVO widerspricht der Adressbeschaffung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr (und altersmässig jederzeit Einberufungs fähigen) Soldaten/innen somit in KEINER Weise!
Das ist schlicht Tinneff Berichterstattung.