25.02.2025, 16:56
Sowohl für ein neues Sondervermögen, als auch eine "Reform" der Schuldenbremse braucht es im Bundestag eine 2/3 Mehrheit, die es im neuen Parlament vermutlich nicht geben wird. Beschlüsse dieser Tragweite, also ein Aufweichen der Schuldenbremse bzw. der Beschluss eines neuen SV durch ein abgewähltes " kommissarisches" Parlament ist juristisch hoch umstritten und wird noch lustig! Tja, wieder mal gut verwaltet. Toi Toi Toi!