17.02.2025, 00:44
@lime, meine Frage ist, ob eine angedachte EU-Einheit, wo Deutschland lediglich indirekt und auch nicht ausschließlich an Atomwaffen beteiligt ist, unter den Begriff der (mittelbaren) Verfügungsgewalt fällt.
Falls ja, ob eine Kündigung des Atomwaffensperrvertrags ohne Verletzung des 2+4-Vertrags möglich wäre.
Falls ja, ob eine Kündigung des Atomwaffensperrvertrags ohne Verletzung des 2+4-Vertrags möglich wäre.