14.01.2025, 20:43
(14.01.2025, 08:46)DorJur schrieb: Genehmigung auf der Grundlage wohl noch ausreichender Planfeststellung mit UVG nach Luftverkehrsgesetz.Ah, das ist die Krux an der Sache! Bauplanungsrechtlich ist da nämlich nichts erforderlich. Allerdings würde mich dann auch interessieren, wie da der Umfang ist. Oft hat man ja auch Gutachten, in den über viele Seiten immer wieder nur steht, dass die Änderungen keine negativen Auswirkungen haben. Dann ist das auch nicht der große Zeitfaktor. Problematisch wird es immer nur dann, wenn politische Gremien oder die Öffentlichkeit direkt beteiligt werden müssen.
Das ist hier zwar der Fall, aber offenbar bereits vor dem genannten 10-Jahreszeitraum erfolgt. Daran kann es also nicht liegen.