14.01.2025, 08:46
(13.01.2025, 23:53)Broensen schrieb: Das ist der Punkt. Da würde ich sofort zustimmen. Aber nicht bei einer Instandhaltungshalle. Die fällt unter das ganz gewöhnliche Bauplanungsrecht und in dem liegt der Fliegerhorst Nordholz im Außenbereich nach §35 BauGB und kann dementsprechend auch erweitert werden, insbesondere im direkten Zusammenhang mit den ohnehin bebauten Flächen. Interessant wird es nur, wenn man auf angrenzende Flächen ausweichen muss, die ggf. noch unter Landschaftsschutz stehen. Das sollte aber dort nicht erforderlich sein und wäre eben genau so ein Planungsfehler, den ich meine.
Aber gehört hier halt wirklich nicht hin, ich wollte das nur nicht so stehen lassen, dass man einfach nur Gesetze streichen müsste und alles ginge schneller.
Schau mal hier…:
https://uvp.niedersachsen.de/documents-i...%BCste.pdf
und hier:
https://www.geestland.eu/Nachhaltigkeit/...dholz.html?
Genehmigung auf der Grundlage wohl noch ausreichender Planfeststellung mit UVG nach Luftverkehrsgesetz. Das mit dem „Gesetze nicht einfach Streichen“ stimmt, aber der Aus- und Umbau auch essentieller Infrastruktur in Deutschland ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, um es nett auszudrücken. Da muss unbedingt was passieren.. Stichwort Drehscheibe Deutschland, Energieversorgung etc..
In den Links kann man auch schön erkennen, was die auf dem Fliegerhorst machen. Und jede Wette: Wenn die MQ-9 oder was in die Richtung kommen, dann geht das von vorne los. Mehr Platzbedarf, mehr Starts und Landungen…
Ich habe auf die Schnelle nicht rausgefunden, wie man diesen Part der Diskussion in ein anderes Thema verschiebt. „Kriegstüchtigkeit der Streitkräfte“ könnte passen.