13.01.2025, 23:53
(13.01.2025, 22:54)DorJur schrieb: ..., häufig durch den mit dem Ausbau der Kapazitäten entstehenden Fluglärm, ...Das ist der Punkt. Da würde ich sofort zustimmen. Aber nicht bei einer Instandhaltungshalle. Die fällt unter das ganz gewöhnliche Bauplanungsrecht und in dem liegt der Fliegerhorst Nordholz im Außenbereich nach §35 BauGB und kann dementsprechend auch erweitert werden, insbesondere im direkten Zusammenhang mit den ohnehin bebauten Flächen. Interessant wird es nur, wenn man auf angrenzende Flächen ausweichen muss, die ggf. noch unter Landschaftsschutz stehen. Das sollte aber dort nicht erforderlich sein und wäre eben genau so ein Planungsfehler, den ich meine.
Aber gehört hier halt wirklich nicht hin, ich wollte das nur nicht so stehen lassen, dass man einfach nur Gesetze streichen müsste und alles ginge schneller.