13.01.2025, 22:54
(13.01.2025, 22:30)Broensen schrieb: Trotz offtopic: Die fett markierten Dinge sind nur dann erforderlich, wenn das Gebäude an einer Stelle entstehen soll, an der eigentlich nicht oder etwas anderes gebaut werden soll. Und da ist es gut, dass es die entsprechenden Regeln gibt, auch wenn die Verfahren viel zu lange dauern und es da sicher Optimierungsbedarf gibt.
Sollte das hier der Fall sein, dann ist eher die Planung zu kritisieren als die Vorschriften, denn eigentlich erfordert die Errichtung einer Flugzeugwartungshalle auf einem Fliegerhorst keins der vorgenannten Verfahren. Es würde mich aber auch nicht wundern, wenn die 6-8 Jahre, die der Bau zu lange dauert, gar nichts mit dem eigentlichen Bau und den Genehmigungsverfahren zu tun hat, sondern in BW/BMVg-internen Verfahren und insbesondere den Vergabeprozessen, den damit verbundenen Dokumentationspflichten u.ä. Aspekten begründet liegen.
In welchem Umfang Fach- und Bauleitplanung auf militärischen Flächen erfolgt, habe ich nicht mehr drauf. Auf zivilen und gemischt zivil-militärischen Flughäfen kann die Planfeststellung, häufig durch den mit dem Ausbau der Kapazitäten entstehenden Fluglärm, gerne mal fünf Jahre + x dauern. Ich meine, dass das auch bei rein militärischer Nutzung eine Rolle spielt. Ich gucke mal, ob ich was dazu finde.
Den Part mit der Vergabe kann ich so unterschreiben…