27.09.2024, 11:08
(27.09.2024, 05:44)alphall31 schrieb: Wo steht den das? Dann müsste jeder der in einer kaserne dienst tut oder arbeitet inklusive seines Lebenspartners überprüft werden.Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG)
-> § 9 (1) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die [...] 3. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Absatz 4 wahrnehmen sollen
-> § 1 (4) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung oder wer innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung ("Militärischer Sicherheitsbereich") beschäftigt ist oder werden soll (vorbeugender personeller Sabotageschutz).
Anmerkung: Nach §2 (2) ist bei §9 (1) 3. keine Überprüfung der Lebenspartner notwendig.