02.09.2024, 22:17
Also bitte, die wehrpflichtigen männlichen Ukrainer welche sich aktuell in Deutschland aufhalten unterliegen gerade eben nicht der GFK. Denn sie sind keine Flüchtlinge im Sinne dieser Konvention. Entsprechend wäre es nicht mal im Ansatz ein Verstoß unter ihnen für ein Freiwilligen-Korps zu werben. Am einfachsten und elegantesten wäre es hier aber, dies der Ukraine im Gebiet der BRD zu gestatten.