(Land) Ausschreibung Convoy Support Centers
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(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Aufgaben die früher vorrangig durch ersatztruppenteilen sichergestellt wurden sollen jetzt durch zivile Firmen geleistet werden
Diese Aufgaben wurden "früher" nicht durch Ersatztruppenteile, sondern durch die Bundeswehr gar nicht geleistet.

(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Die meisten Forderungen sind problemlos von jedem Messebauaustatter in Friedenszeiten zu leisten aber bei dem personalkörper der bei solchen Firmen zumeist tätig ist sollte klar sein das in einem Kriegsfall diese nicht zur Verfügung stehen.
Im V-Fall werden entsprechende Firmen zur Dienstleistung bzw. dem Weiterbetrieb verpflichtet. Abgängiges Personal (also Ausländische Beschäftigte, auf die du dich vermutlich beziehst) wird durch Zwangsherangezogenes Zivilpersonal ersetzt, für dessen Beschaffung die Arbeitsämter zuständig sind. Firmen, die zu einem Weiterbetrieb im V-Fall verpflichtet werden (bspw. auch der ÖPNV, Wasserwerke, Energie und so was), werden berechtigt von den Arbeitsämtern entsprechendes Ersatzpersonal anzufordern. Und da ist dann auch nix mit Nein sagen.

Siehe hierzu die diversen, weitreichenden Sicherstellungsgesetze.

(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Auch im UkraineKrieg ist die Armee nicht berechtigt zivile Fahrzeuge oder anderes Eigentum zu beschlagnahmen.
Da ist die Rechtslage in Deutschland halt deutlich anders und umfänglicher. Und das durchaus auch schon seit 50 Jahren.

Im Verteidigungsfall kann, wenn ein Bedarf nicht anders zu decken ist, jegliches sich in Deutschland befindliches bewegliches und unbewegliches Eigentum, Fahrzeug, Mitgebrauch, Arbeitskraft zur Leistung zum Zwecke der Verteidigung herangezogen werden.

Siehe Bundesleistungsgesetz.
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RE: Ausschreibung Convoy Support Centers - von kato - 18.07.2024, 15:01

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