03.02.2024, 09:53
(02.02.2024, 12:39)MartiniX schrieb: Wobei gleich das zweite Wort in Artikel 12a Abs. 1 ein "können" ist ...
Und welche "können" Begründungen außer dem offensichtlichen "Da kein Krieg, nicht benötigt" werden dort erwähnt?
Übrigens sagt Artikel 3 (3) GG "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Ich kann mich also selbst zitieren "Hoppala... damit ist §1 (1) WPflg ja verfassungswidrig, da er sich ganz klar gegen den Wortlaut der Grund Gesetzes richtet. ..."