(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
(07.01.2024, 00:19)Nightwatch schrieb: So wie ich das lese scheinst du die Vorstellung zu haben, dass sich der Einsatz der Wehrpflichten im Verteididungsfall lediglich auf Bundesgebiet beschränken und nur für den Fall relevant werden sollte, dass der Russe wieder vor Seelow steht?
Nein, im Gegenteil. Ich bin doch der Erste, der sagt, dass solch eine Landesverteidigung auf deutschem Boden das letzte ist, was wir zu erwarten haben. Und dementsprechend würde die Verteidigung auch in Osteuropa bereits mit diesen WDL-Verbänden stattfinden. Das wäre ja der realistische V-Fall.
Aber zum Einen wird die Argumentation hier nun mal entlang von Artikeln des Grundgesetzes geführt, die aus einer längst vergangenen Zeit stammen, und zum Anderen bleibt die Tatsache, dass ein Angriff auf das Bündnisgebiet trotzdem im Regelfall zuallererst von den aktiven Berufsverbänden, ggf. verstärkt durch die gerade frisch ausgebildeten Wehrpflichtigen verteidigt werden würde. Dauert solch ein Krieg dann lange genug an, um die Reservisten zu mobilisieren, werden wir auch in Ostpolen an den gleichen Punkt gelangen, dass der Großteil unserer Berufsarmee bereits verschlissen ist, wenn diese mobilisierten Kräfte eintreffen und diese somit die Hauptlast tragen werden.

Ich denke, man muss dazu auch feststellen, dass der Einsatz von Wehrpflichtigen und Reservisten im großen Umfang eigentlich nur dann stattfinden dürfte, wenn es zu einer Kriegssituation ähnlich der Ukraine kommt. Ein kurzer, aber heftiger Schlagabtausch hingegen, wie er für einen NATO/RU-Krieg teilweise prognostiziert wird, käme vermutlich überraschend und würde gar nicht lange genug dauern, um im großen Stil zu mobilisieren.
Und auch das spricht für eine Teilung der Streitkräfte, weil sie für ihren Einsatz sehr unterschiedlichen Umständen und Bedingungen unterliegen, auch wenn letzten Endes ein gemeinsamer Einsatz unter der selben Führung stattfinden wird.
Zitat:Mir erschließt sich nicht wo jetzt genau der Vorteil liegt die Wehrpflicht in einer eigenen Teilstreitkraft zu organisieren.
Das ermöglicht z.B. die BW vollständig von territorialen Aufgaben zu befreien, weite Teile der SKB und des SanD aus ihr heraus zu lösen und somit den Weg frei zu machen für eine effizient aufgestellte Berufsarmee.

Es bietet aber eben auch gerade mit Blick auf die außermilitärischen Themen KDV/Ersatzdienst, gesellschaftliche Akzeptanz und Resilienz etc. deutliche Vorteile gegenüber WDL-Verbänden als Anhängsel des Berufsheeres.
Zitat:Und selbstverständlich sollten das dann nicht nur eine leichte Jägertruppe sein.
Es sollten sinnvollerweise nur solche Kräfte sein, die weder eine zeitintensive Ausbildung benötigen, noch auf kostenintensives Material angewiesen sind. Alles andere ist nicht entscheidend. Aber wenn das nicht gewährleistet wird, dann kann man nicht große Mengen junger Menschen durch dieses System durchschleusen und auch sinnvoll als Reservisten verwenden.
Das trifft natürlich auf Pionier- und Logistikkräfte in Teilen genauso zu wie auf leichte Infanterie, jedoch weniger auf Heeresflieger und Panzerkräfte.
Zitat:Oder aber man erspart sich diesen Aufwand und nennt das Ding halt nicht BGS und gliedert separate Wehrpflichtigenverbände ins Heer ein.
Die Organisation des Heeres wird so ungleich träger und aufgeblähter als bei einer separaten Organisation, die gezielt darauf zugeschnitten ist, nur die WDL auszubilden und zu beüben.
Es wäre sogar denkbar, den BGS einfach aus der SKB heraus zu entwickeln. Die anderen TSK ziehen sich vorher das raus, was sie unbedingt selbst brauchen und der Rest bildet das Fundament für den Aufbau des BGS. Und schon haben wir die BW deutlich verschlankt und damit beste Voraussetzungen, die Umwandlung zu einer echten Berufs- und Einsatzarmee zu Ende zu führen.

Aber eigentlich kann Quintus diese Dinge in seiner unvergleichlichen Art besser darlegen als ich.

Apropos @Quintus:

Sonderpolizei stößt mir allerdings auch problematisch auf in diesem Zusammenhang, ich wäre da eher bei Gendarmerie als international vergleichbare Einordnung des BGS zwischen Militär und Polizei.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch ein Teil der Feldjägeraufgaben diesem BGS 2.0 zufallen könnten.
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RE: Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung - von Broensen - 07.01.2024, 01:34
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