05.03.2004, 12:13
Schon aus dem letztem Artikel des Grundgesetzes ist ersichtlich das es für die BRD nur einen gesamtdeutschen Staat gibt. Aber ein neues Grundgesetz gibt es noch nicht.
Wird aber langsam zu :ot:

Zitat:Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.