11.06.2021, 20:59
Ottone:
In einer Phantasiewelt welche nichts mit den realen Begebenheiten dieser Bundesrepublik zu tun hätte.
Zunächst mal bestimmt der Gegner allein was sein soll, dass ist der alles entscheidende Punkt. Dem folgend setzt der Haushalt dem was sein sollte eine Grenze. Also muss man innerhalb dieser Grenze die Verteidigungsfähigkeit maximieren, dass ist der Auftrag des Grundgesetzes. Das geschieht aber eben nicht, wie du es sogar selbst einräumst:
Exakt! Das Grundgesetz lässt hier gerade eben eigentlich einen riesigen Spielraum wie man das genau organisiert. Wenn man also mit den Mitteln die real zur Verfügung stehen (Haushalt) auf überkommene konventionelle Weise keinerlei Verteidigungsfähigkeit herstellen kann, muss man entsprechend andere Strukturen, andere Konzepte und eine andere Art der Verteidigung wählen.
Tatsächlich aber wird gerade in diesem Punkt erneut der Artikel 87a des Grundgesetzes missachtet, wie ich es ja schon genannt hatte: Es werden eben nicht nur Grundzüge skizziert, es wird immer detaillierter vorgegeben was sein soll - nur dass genau dies die Verteidigungsunfähigkeit bedingt.
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/...gesamt.pdf
kato:
Dann würde es genügen genau 1 Schützen mit 1 Gewehr auszurüsten und wir könnten uns hohe zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr sparen.
Aber in Wahrheit ist die Zweckmässigkeit eben keineswegs irrelevant. Den es heißt ja: stellt Streitkräfte zu seiner Verteidigung auf. Das impliziert eindeutig dass diese Streitkräfte zweckmässig sein müssen, da sie sonst ja nicht Verteidigen können.
Zitat:Wer Verfassungswidrigkeit entdeckt, dem steht letztlich der Gang nach Karlsruhe offen
In einer Phantasiewelt welche nichts mit den realen Begebenheiten dieser Bundesrepublik zu tun hätte.
Zitat:Genau, der Haushalt bestimmt was geht und was sein soll, das ist der Punkt. Nicht der Gegner.
Zunächst mal bestimmt der Gegner allein was sein soll, dass ist der alles entscheidende Punkt. Dem folgend setzt der Haushalt dem was sein sollte eine Grenze. Also muss man innerhalb dieser Grenze die Verteidigungsfähigkeit maximieren, dass ist der Auftrag des Grundgesetzes. Das geschieht aber eben nicht, wie du es sogar selbst einräumst:
Zitat:Für den aktuellen LoA Deutschlands (3 Divisionen, IKM und LV/BV gleichwertig parallel, Berufsarmee, high tech) und die Selbstverpflichtungen der NATO gegenüber reichen die Mittel des EP 14 derzeit klar nicht aus. Verteidigung kann aber auch anders organisiert werden, da lässt das Grundgesetz riesigen Spielraum.
Exakt! Das Grundgesetz lässt hier gerade eben eigentlich einen riesigen Spielraum wie man das genau organisiert. Wenn man also mit den Mitteln die real zur Verfügung stehen (Haushalt) auf überkommene konventionelle Weise keinerlei Verteidigungsfähigkeit herstellen kann, muss man entsprechend andere Strukturen, andere Konzepte und eine andere Art der Verteidigung wählen.
Tatsächlich aber wird gerade in diesem Punkt erneut der Artikel 87a des Grundgesetzes missachtet, wie ich es ja schon genannt hatte: Es werden eben nicht nur Grundzüge skizziert, es wird immer detaillierter vorgegeben was sein soll - nur dass genau dies die Verteidigungsunfähigkeit bedingt.
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/...gesamt.pdf
kato:
Zitat:Ob diese für den Zweck zweckmäßig sind ist dabei irrelevant.
Dann würde es genügen genau 1 Schützen mit 1 Gewehr auszurüsten und wir könnten uns hohe zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr sparen.
Aber in Wahrheit ist die Zweckmässigkeit eben keineswegs irrelevant. Den es heißt ja: stellt Streitkräfte zu seiner Verteidigung auf. Das impliziert eindeutig dass diese Streitkräfte zweckmässig sein müssen, da sie sonst ja nicht Verteidigen können.