31.08.2016, 15:16
(31.08.2016, 14:39)WideMasta schrieb: Sag ich doch!
Ja, in dem Teilsatz sind wir uns einig, bei allem anderen sagst du aber eher das Gegenteil. Ich finde den Prozess an sich bedauerlich, mache aber GA keine Vorwürfe dafür, dass sie die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, unterstelle ihnen keine "unmoralischen" Motive und bin gespannt darauf, wie das OLG letztlich entscheidet. Selbst wenn GA am Ende unterliegen sollte kann man ihnen nicht vorwerfen, eine sehr sinnvolle rechtsstaatliche Prozedur dafür genutzt zu haben, ihre Interessen zu vertreten. Und schon gar nicht können sie dafür verantwortlich gemacht werden, sollten Politiker im Wahlkampf plötzlich nicht mehr zu ihren Vorhaben stehen (unabhängig davon, wie die Beschwerde ausgeht).