21.06.2014, 20:22
Nightwatch schrieb:Es ist einfach skandalös wie man in dieser Frage penetrant das Verfassungsgericht ignoriert.ein namhafter Münchner Staranwalt ist da anderer Meinung:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-06/deutsche-verantwortung-gauweiler">http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... -gauweiler</a><!-- m -->
Zitat:Mehr Selbstbeschränkung
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hält den Ruf nach mehr Militäreinsätzen für kriegstreiberisch. Und für einen Verstoß gegen die Verfassung.
21. Juni 2014 13:54 Uhr ...
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Die Bundeswehr wurde – auf der Basis historisch gesicherter Erfahrung – zur Landesverteidigung und nicht zum Moralexport gegründet.
Defensive Verfassung
Das Grundgesetz ist aus dem gleichen Grund hierfür nicht die taugliche Verfassung. Denn der entscheidende Wert, der leitend sein sollte, ist doch gerade die defensive Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands und seiner Bundeswehr.
Wir müssen daher den Verteidigungsauftrag unserer Armee wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Das bedeutet nicht, dass wir unsere Bündnisverpflichtungen innerhalb der Nato und unsere Rolle in der Welt ignorieren. Der Einsatz von mehr militärischer Gewalt ist für Deutschland kein Mittel, mehr Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Die Umwidmung der Bundeswehr in eine Interventionsarmee war ein Tabubruch, der mit dem historischen und verfassungspolitischen Motivation des Grundgesetzes nicht übereinstimmt.
Die Verfasser des Grundgesetzes haben, aus einer Anordnung der Alliierten von einst, das Recht Deutschlands auf Selbstbeschränkung in allen Bereichen des Militärischen gemacht. Dieses Recht wurde zu einem Privileg und hat den Aufbau der Bundeswehr zu einer Verteidigungsarmee nicht behindert, sondern gefördert und veredelt.
Wir sollten dieses Privileg nicht aufgeben.