18.07.2013, 21:17
*gähn* wie oft noch? Lies einfach mal den Strang durch, falls Du das vergessen haben solltest ...
Laut der IV. Genfer Konvention ist jede Siedlungsaktivität der Besatzungsmacht auf
besetztem Gebiet illegal:
– Artikel 49/Absatz 6 des Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Die Erweiterung der Stadtgrenzen auf Ost-Jerusalem und die Ausweitung israelischen Rechts
auf die Golan-Höhen wurden vom UN-Sicherheitsrat als illegal verurteilt (UNSicherheitsratsresolution
267 und UN-Sicherheitsratsresolution 497) und sind nicht international anerkannt. Die Einrichtung und Erweiterung der israelischen Siedlungen im Westjordanland und im Gazastreifen wurden vom UN-Sicherheitsrat mehrmals als illegal bezeichnet, beispielsweise in den Resolutionen 446, 452, 465 und 471.
Reicht z.B. der Verweis auf die UNO-Resolution 242 (22.11. 1967)? Die Resolution 242 berief sich auf die Haager Kriegsordnung (1907) und die vierte Genfer Konvention (1949), nach der es einem Eroberer in besetzten Gebieten nicht gestattet ist, die sozialen, ökonomischen, rechtlichen, demographischen und räumlichen Bedingungen zu verändern. Statthaft ist dies nur bei Vorliegen von Sicherheitsinteressen oder zum Vorteil der dort lebenden Bevölkerung. Laut Definition ist die Besetzung also temporärer Natur. Der Internationale Gerichtshof vertrat in einem Gutachten an die UNO-Vollversammlung die Anwendbarkeit der vierten Genfer Konvention auf die palästinensischen Gebiete. Das Gericht argumentierte, dass nach Artikel 2 der Genfer Konvention die Konvention in allen Fällen gilt, in denen es einen bewaffneten Konflikt zwischen zwei vertragsschließenden Parteien gibt, unabhängig von dem
Status der Territorien im internationalen Recht vor einem Angriff.
Was Israel macht ist das Gegenteil zur o.g. Konvention. Nach Statistiken der israelischen Regierung lebten im Jahre 2000 beinahe 400.000 Israelis in Gebieten, die 1967 besetzt wurden. Die größte Anzahl jüdischer Siedler leben in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalem:
• geschlossene Städte mit zehntausenden von Einwohnern und kompletter Infrastruktur,
wie etwa Ariel, Betar Illit, Modi’in Illit und Giw'at Ze'ew
• jüdische Enklaven, die innerhalb arabischer Städte existieren, wie etwa Hebron
• Vorstädte, die an andere Gemeinden angeschlossen sind. Wichtigstes Beispiel dafür ist
Ostjerusalem mit dem Stadtteil Gilo oder Ma'ale Adumim
• Wehr- und Grenzdörfer
• sogenannte „Outposts“ – Außenposten, die hauptsächlich aus Wohnmobilen,
manchmal auch Zelten bestehen.
Laut der IV. Genfer Konvention ist jede Siedlungsaktivität der Besatzungsmacht auf
besetztem Gebiet illegal:
– Artikel 49/Absatz 6 des Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Die Erweiterung der Stadtgrenzen auf Ost-Jerusalem und die Ausweitung israelischen Rechts
auf die Golan-Höhen wurden vom UN-Sicherheitsrat als illegal verurteilt (UNSicherheitsratsresolution
267 und UN-Sicherheitsratsresolution 497) und sind nicht international anerkannt. Die Einrichtung und Erweiterung der israelischen Siedlungen im Westjordanland und im Gazastreifen wurden vom UN-Sicherheitsrat mehrmals als illegal bezeichnet, beispielsweise in den Resolutionen 446, 452, 465 und 471.
Reicht z.B. der Verweis auf die UNO-Resolution 242 (22.11. 1967)? Die Resolution 242 berief sich auf die Haager Kriegsordnung (1907) und die vierte Genfer Konvention (1949), nach der es einem Eroberer in besetzten Gebieten nicht gestattet ist, die sozialen, ökonomischen, rechtlichen, demographischen und räumlichen Bedingungen zu verändern. Statthaft ist dies nur bei Vorliegen von Sicherheitsinteressen oder zum Vorteil der dort lebenden Bevölkerung. Laut Definition ist die Besetzung also temporärer Natur. Der Internationale Gerichtshof vertrat in einem Gutachten an die UNO-Vollversammlung die Anwendbarkeit der vierten Genfer Konvention auf die palästinensischen Gebiete. Das Gericht argumentierte, dass nach Artikel 2 der Genfer Konvention die Konvention in allen Fällen gilt, in denen es einen bewaffneten Konflikt zwischen zwei vertragsschließenden Parteien gibt, unabhängig von dem
Status der Territorien im internationalen Recht vor einem Angriff.
Was Israel macht ist das Gegenteil zur o.g. Konvention. Nach Statistiken der israelischen Regierung lebten im Jahre 2000 beinahe 400.000 Israelis in Gebieten, die 1967 besetzt wurden. Die größte Anzahl jüdischer Siedler leben in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalem:
• geschlossene Städte mit zehntausenden von Einwohnern und kompletter Infrastruktur,
wie etwa Ariel, Betar Illit, Modi’in Illit und Giw'at Ze'ew
• jüdische Enklaven, die innerhalb arabischer Städte existieren, wie etwa Hebron
• Vorstädte, die an andere Gemeinden angeschlossen sind. Wichtigstes Beispiel dafür ist
Ostjerusalem mit dem Stadtteil Gilo oder Ma'ale Adumim
• Wehr- und Grenzdörfer
• sogenannte „Outposts“ – Außenposten, die hauptsächlich aus Wohnmobilen,
manchmal auch Zelten bestehen.