17.11.2012, 00:05
Nightwatch schrieb:Das geht so schlicht nicht. So wie du argumentierst bekommt der Angreifer eine totale Versicherung, das ihm in keinem Fall etwas passieren wird. Selbst wenn er den Krieg verliert - am Ende wird mindestens Status Quo stehen. Denn der Verteidiger darf sein Gebiet nicht halten. Das geht so nicht.Das ist falsch. Der Angreifer kann sehr viel verlieren, seine Armee, seine Infrastruktur, seine Industrieanlagen, Teile seiner Bevölkerung. Der einzige Status Quo, der wiederhergestellt wird, ist der territoriale.
Dass es die Regelung gibt, ist vollkommen richtig, entstanden ist sie schliesslich, weil gewisse Mächte sich "Lebensraum" holen wollten. Wenigstens ein Kriegsmotiv fällt dadurch weg, allerdings nur, wenn sich alle daran halten, auch ein erfolgreicher Verteidiger.
Nightwatch schrieb:Wie schon geschrieben, das Recht auf Selbstverteidigung geht sehr weit. Es schließt selbstverständlich ein nach einen Angriff Gebiete dauerhaft zu besetzen um die eigene Position zu stärken und Angriffe unmöglich zu machen. Wo kämen wir denn da hin wenn der Angreifer sofort wieder auf Ausgangsposition darf und es gleich wieder versuchen kann?Falls Du auf Artikel 51 ansprichst - da steht nichts davon, dass man in einem Akt der Selbstverteidigung Territorium besetzen darf. Es steht auch nicht drin, dass man es nicht darf. Was aber drin steht, ist dass die Selbstverteidigung nur solange bestehen soll, bis der Sicherheitsrat übernimmt:
Zitat:Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security.Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.un.org/en/documents/charter/chapter7.shtml">http://www.un.org/en/documents/charter/chapter7.shtml</a><!-- m -->
Gerade die unterstrichene Passage sagt genau das Gegenteil von "dauerhafter Besetzung" aus - sofern der Sicherheitsrat eingreift.
Nightwatch schrieb:Solange der Kriegszustand besteht hat der Verteidiger das Recht soviel Gebiet des Angreifers zu halten wie er lustig ist. Auch nach einen Waffenstillstand sofern die Bedinungen nichts anderes vorsehen.Das bestreite ich auch gar nicht. Es geht aber ums danach:
Nightwatch schrieb:Hierbei steht es dem Verteidiger aber durchaus zu auf die Forderung des Angreifers, wieder zum Status Quo zurückzukehren nicht einzugehen.Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass der Angreifer, der in diesem Szenario Territorium veloren hat, auf so einen Friedensvertrag eingehen würde? Ergo: kein Territorium zurück = kein Frieden.
EDIT:
Zitat:Israel hat nach palästinensischen Angaben einen weiteren Kommandanten der islamisch-fundamentalistischen Hamas im Gazastreifen getötet: Den Militärchef für den mittleren Abschnitt des Gazastreifens, Ahmed Abu Dschalal.Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Zweiter-HamasKommandant-von-israelischer-Rakete-getroffen/story/11877294">http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/nah ... y/11877294</a><!-- m -->