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Palästina
Zitat:Das ist nur während einem Krieg so, danach nicht mehr. Ein Unrecht geschieht, sobald vom Verteidiger beim Angreifer eroberte Territorien nicht mehr zurückgegeben werden. Militärisch gesehen mag es richtig sein, Gebiete des Angreifers dauerhaft zu besetzen, quasi als Präventionsmassnahme. Rechtlich gesehen kommst Du damit aber nicht durch, jedenfalls kaum, wenn ein Friedensvertrag ausgehandelt wird
Das geht so schlicht nicht. So wie du argumentierst bekommt der Angreifer eine totale Versicherung, das ihm in keinem Fall etwas passieren wird. Selbst wenn er den Krieg verliert - am Ende wird mindestens Status Quo stehen. Denn der Verteidiger darf sein Gebiet nicht halten. Das geht so nicht.
Wie schon geschrieben, das Recht auf Selbstverteidigung geht sehr weit. Es schließt selbstverständlich ein nach einen Angriff Gebiete dauerhaft zu besetzen um die eigene Position zu stärken und Angriffe unmöglich zu machen. Wo kämen wir denn da hin wenn der Angreifer sofort wieder auf Ausgangsposition darf und es gleich wieder versuchen kann?
Solange der Kriegszustand besteht hat der Verteidiger das Recht soviel Gebiet des Angreifers zu halten wie er lustig ist. Auch nach einen Waffenstillstand sofern die Bedinungen nichts anderes vorsehen. Und im Rahmen eines Friedensvertrags werden dann die alten Grenzen bestätigt oder neu gezogen. Hierbei steht es dem Verteidiger aber durchaus zu auf die Forderung des Angreifers, wieder zum Status Quo zurückzukehren nicht einzugehen.

Zitat:Und das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung, wie Du es unterstützst, hat bei UNO-Mitgliedern einfach keine Gültigkeit. Selbstverteidigung muss verhältnismässig sein, sonst wird aus dem Opfer ganz schnell ein Täter. Es ist die Aufgabe der UNO, als überstaatliche Instanz dafür zu sorgen, dass solche Situationen nicht eskalieren
Das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung hat für UN Mitglieder sehr wohl Gültigkeit. Zum einen steht es wortwörtlich so in der Charta und zum anderen kann ein universelles Recht nicht eingeschränkt werden. Das kann welches Gremium auch immer sehen wie es will, universelle Rechte stehen über allen schriftlichen Quellen des Völkerrechts.
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