15.11.2012, 16:05
Auch hier befindest Du Dich wieder auf dem Holzweg, Schneemann:
Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus.[1]
Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem anderen Staat gehörte[2] – die staats- und völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten.
...
Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.
Nach Artikel 2 Zif. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Annexion">http://de.wikipedia.org/wiki/Annexion</a><!-- m -->
Daraus folgt, dass die israelische Annektion der Golanhöhen (sowie auch der Palästinensergebiete) völkerrechtlich illegal ist. Von der Vertreibung der Menschen die dort leb(t)en ganz zu schweigen.
Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus.[1]
Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem anderen Staat gehörte[2] – die staats- und völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten.
...
Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.
Nach Artikel 2 Zif. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Annexion">http://de.wikipedia.org/wiki/Annexion</a><!-- m -->
Daraus folgt, dass die israelische Annektion der Golanhöhen (sowie auch der Palästinensergebiete) völkerrechtlich illegal ist. Von der Vertreibung der Menschen die dort leb(t)en ganz zu schweigen.