16.09.2012, 12:39
Die Sache mit dem Kauf der Inseln verstehe ich ehrlich gesagt nicht so richtig.
Wenn ich als Privatperson , zum Beispiel mein Gartengrundstück in München an den Staat Frankreich verkaufe, so bleibt dieses doch trotzdem Deutsches Staatsgebiet oder?
Genauso hier...die Eigentumsfrage der Inseln ist staatsrechtlich nicht einwandfrei geklärt...3 Länder erheben anspruch auf die Inseln. Wie kann dann Japan die Inseln von einem Privatmann erwerben? Das ist doch kein herrenloses Strandgut.
Ist noch keiner auf die Idee gekommen einfach eine gemeinsame Firma zur Erschließung zu gründen und den möglichen Gewinn durch 3 zu teilen?
Wenn ich als Privatperson , zum Beispiel mein Gartengrundstück in München an den Staat Frankreich verkaufe, so bleibt dieses doch trotzdem Deutsches Staatsgebiet oder?
Genauso hier...die Eigentumsfrage der Inseln ist staatsrechtlich nicht einwandfrei geklärt...3 Länder erheben anspruch auf die Inseln. Wie kann dann Japan die Inseln von einem Privatmann erwerben? Das ist doch kein herrenloses Strandgut.
Ist noch keiner auf die Idee gekommen einfach eine gemeinsame Firma zur Erschließung zu gründen und den möglichen Gewinn durch 3 zu teilen?