19.11.2011, 12:04
Nightwatch schrieb:Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:Zitat:Die Vierte Genfer Konvention verbietet generell den Transfer der Bevölkerung der Besatzungsmacht auf besetztes Gebiet.Nö, nur wenn dies unter Zwang erfolgt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Genfer_Konventionen/Abkommen_4/047-078.htm">http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Rec ... 47-078.htm</a><!-- m -->
Zitat:...also
Artikel 49
Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.
...
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
1. das Zwangsweise betrifft die Aussiedelung der Einheimischen
2. die Umsiedlung der eigenen Zivilbevölkerung in die besetzten Gebiete ist generell verboten, auch ohne Zwang :mrgreen: