26.10.2011, 14:33
Samun schrieb:Andererseits kann nach islamischen Recht ein mann nur eine zweite Frau heiraten, wenn er in der Lage ist diese zu versorgen.Das ist richtig. Zudem müssen alle Ehefrauen materiell gleich behandelt werden.
Samun schrieb:Und wenn die erste Frau nachweisen könnte, dass ihre Versorgung durch eine zweite Frau beeinträchtigt wird, hätte sie theoretisch doch ein indirektes Mitspracherecht.Da müsste zuerst noch definiert werden, welche Versorgung einer Ehefrau überhaupt zusteht. Ich hoffe, die legen das im Ehevertrag fest. Das "Mitspracherecht" der Ehefrau bei der Frage nach einer Zweitfrau misst sich dann aber allein an der finanziellen Situation des Ehemanns. Wenn dieser reich ist, könnte die Ehefrau nicht mehr darüber mitbestimmen. Damit erweist sich dieses "Recht" als Trugschluss.
Überhaupt zielt diese Argumentation am Kern des Problems vorbei: nämlich dass die Tradition der Polygynie (ein Mann, mehrere Ehefrauen) im Islam den Frauen gegenüber ungerecht ist. Gerecht wäre es erst, wenn auch das Gegenteil davon, die Polyandrie (eine Frau, mehrere Ehemänner) als Tradition gängig wäre. Oder aber man wählt den Mittelweg der Monogamie.
Bezogen auf Libyen gab es bislang einen Kompromiss: Polygynie nach islamischer Tradition war erlaubt, aber nur mit Zustimmung der Erstfrau. Durch die Umsetzung der Neuregelung (Erstfrau hat keine Entscheidungsmacht mehr) würden die libyschen Frauen also unbestritten ein Recht verlieren.
Versteht mich nicht falsch: Polygamie hat durchaus ihre Daseinsberechtigung für Heiratsallianzen, persönlichen Machtzuwachs und das Sicherstellen von zahlreichem Nachwuchs. Ich bin einfach der Ansicht, dass in polygamen Gesellschaften für beide Geschlechter die selben Voraussetzungen und Anwendungsrechte zu gelten haben. Wo das nicht so ist, sollte man es besser sein lassen.
Exirt schrieb:Hier in D land ist das Fremdgehen weit verbreitet weißte, ka wie es in der Schweiz ist.Och, das ist hier ebenso. Und wird auch ebenso sanktioniert.