14.09.2011, 20:39
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ftd.de/politik/europa/:eu-schuldenkrise-barroso-dringt-auf-eurobonds/60104184.html">http://www.ftd.de/politik/europa/:eu-sc ... 04184.html</a><!-- m -->
So, und jetzt kommt ein Gedanke, der mich schon länger beschäftigt:
Was jetzt, wenn Europa solche Eurobonds auflegt? Was, wenn ein bestimmter Teil der Staatsschulden (die Verschuldensgrenze ist in den Verträgen mit maximal 60 % des BIP festgelegt) - sagen wir mal x % - eben nicht mehr selbst über Bundesschatzbriefe sondern über primär Euro-Bonds finanziert wird?
Also über Kredite, die die EU auf dem Markt aufnimmt und an die Mitgliedsstaaten weiter reicht.
Es liegt am Bundesparlament - immer noch - zu entscheiden, ob die Verschuldung im Bundeshaushalt 10, 20 oder 30 % des BIP ausmacht. Wo diese Kredite aufgenommen werden, ist Sache der vollziehenden Gewalt - der Verwaltung. Die hat aber nun viele Möglichkeiten, die Möglichkeit, das Geld über Bankkredite, staatliche Schuldverschreibungen oder (künftig ?) auch Euro-Bonds zu beschaffen. Das kann dann in gewissem Umfang jeder EU-Staat. Und der ist und bleibt auch für die Rückzahlung gegenüber der EU verantwortlich. Kreditnehmer auf dem "Markt" ist aber nicht mehr der einzelne EU-Staat (der ist es nur gegenüber der EU) sondern eben die EU selbst, die diese Euro-Bonds auflegt.
Die EU arbeitet damit ähnlich wie eine Bank.
Sie nimmt Kredite (bei der Bank heißen die Einlagen) auf - z.B. von China - , besichert diese mit Euro-Bonds und gibt den Mitgliedsstaaten diese Gelder in bestimmten Umfang weiter. Wer dann Euro-Bonds zeichnet, hat nicht einen notleidenden Staat sondern eben die EU als Partner.
Das hat mehrere Vorteile: z.B. für den Kreditgeber oder Anleger, weil er damit einen sichereren Schuldner hat
und für das einzelne EU-Mitglied, weil es weniger Zinsen zahlen muss als bei eigenen Schuldverschreibungen - und auch nicht in so massive Abhängigkeitsverhältnisse - z.B. zu China - kommt, da ja die EU "dazwischen geschaltet" ist. ....
Die EU kann aber nicht zum Selbstbedienungsladen der EU-Mitglieder verkommen. Und genau da setzt das Parlamentarische Recht des EU-Parlaments dann an. Eine solche Regelung bedarf natürlich parlamentarischer Kontrolle, und setzt dementsprechende Beschlussfassungen des europäischen Parlaments voraus.
Zitat:14.09.2011, 15:26<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/artikel/C30638/debatte-im-europaparlament-permanenter-krisenrat-ohne-echo-30686372.html">http://www.faz.net/artikel/C30638/debat ... 86372.html</a><!-- m -->
EU-Schuldenkrise: Barroso dringt auf Eurobonds
Die umstrittene Anleihe könnte bald Wirklichkeit werden. Die EU-Kommission prüft Wege zur Einführung der gemeinsamen Schuldtitel. Streit mit Berlin ist programmiert. Der DAX steigt, weil Anleger auf die Euro-Rettung hoffen.
...
Zitat:Debatte im Europaparlamentich bin versucht zu sagen: "Das ist so bei einem Parlament, das nichts zu entscheiden hat und nur debattieren kann." Aber damit würde ich dem Parlament Unrecht tun. Es hat zu entscheiden - das wird im nächsten Zitat angesprochen:
Permanenter Krisenrat ohne Echo
Trüber und müder Stimmung diskutiert das Europaparlament über die Krise: Wie in einer Endlosschleife kommen sich manche Abgeordnete vor, erschöpft von den vielen Argumenten, die sie seit eineinhalb Jahren austauschen.
Von Nikolas Busse, Straßburg
14. September 2011 16:46:38 Den düsteren Ton der Debatte gab zu Beginn der polnische Finanzminister vor.
...
Zitat:...denn das BVerfG hat doch für die Einführung von Euro-Bonds eine parlamentarische Beteiligung angemahnt - insoweit, als das Haushaltsrecht des Bundes nicht "ausgelagert" werden kann, der Bund also nicht in x-beliebiger Höhe für schwache Staaten eintreten darf.
Die Kommission will „Optionen“ für Eurobonds vorlegen
Barroso erinnerte daran, dass die Kommission demnächst „Optionen“ für Eurobonds vorlegen werde, und zwar sowohl für solche, deren Einführung ohne Änderung der EU-Verträge möglich wäre, als auch für solche, die eine Vertragsänderung erforderlich machten.
...
So, und jetzt kommt ein Gedanke, der mich schon länger beschäftigt:
Was jetzt, wenn Europa solche Eurobonds auflegt? Was, wenn ein bestimmter Teil der Staatsschulden (die Verschuldensgrenze ist in den Verträgen mit maximal 60 % des BIP festgelegt) - sagen wir mal x % - eben nicht mehr selbst über Bundesschatzbriefe sondern über primär Euro-Bonds finanziert wird?
Also über Kredite, die die EU auf dem Markt aufnimmt und an die Mitgliedsstaaten weiter reicht.
Es liegt am Bundesparlament - immer noch - zu entscheiden, ob die Verschuldung im Bundeshaushalt 10, 20 oder 30 % des BIP ausmacht. Wo diese Kredite aufgenommen werden, ist Sache der vollziehenden Gewalt - der Verwaltung. Die hat aber nun viele Möglichkeiten, die Möglichkeit, das Geld über Bankkredite, staatliche Schuldverschreibungen oder (künftig ?) auch Euro-Bonds zu beschaffen. Das kann dann in gewissem Umfang jeder EU-Staat. Und der ist und bleibt auch für die Rückzahlung gegenüber der EU verantwortlich. Kreditnehmer auf dem "Markt" ist aber nicht mehr der einzelne EU-Staat (der ist es nur gegenüber der EU) sondern eben die EU selbst, die diese Euro-Bonds auflegt.
Die EU arbeitet damit ähnlich wie eine Bank.
Sie nimmt Kredite (bei der Bank heißen die Einlagen) auf - z.B. von China - , besichert diese mit Euro-Bonds und gibt den Mitgliedsstaaten diese Gelder in bestimmten Umfang weiter. Wer dann Euro-Bonds zeichnet, hat nicht einen notleidenden Staat sondern eben die EU als Partner.
Das hat mehrere Vorteile: z.B. für den Kreditgeber oder Anleger, weil er damit einen sichereren Schuldner hat
und für das einzelne EU-Mitglied, weil es weniger Zinsen zahlen muss als bei eigenen Schuldverschreibungen - und auch nicht in so massive Abhängigkeitsverhältnisse - z.B. zu China - kommt, da ja die EU "dazwischen geschaltet" ist. ....
Die EU kann aber nicht zum Selbstbedienungsladen der EU-Mitglieder verkommen. Und genau da setzt das Parlamentarische Recht des EU-Parlaments dann an. Eine solche Regelung bedarf natürlich parlamentarischer Kontrolle, und setzt dementsprechende Beschlussfassungen des europäischen Parlaments voraus.