Folgende Warnungen sind aufgetreten:
Warning [2] Undefined array key 0 - Line: 1670 - File: showthread.php PHP 8.4.8 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 157 errorHandler->error
/showthread.php 1670 errorHandler->error_callback
/showthread.php 916 buildtree




Kurdistan
Da steht unter anderem:

Zitat:In einem Fall privater Gewalt fragt sich dann, wer Adressat der Selbstverteidigung sein kann, d.h., gegen wen der angegriffene Staat gewaltsam vorgehen kann. In einem völkerrechtlichen Sinne können die Privaten selbst es nicht sein, da ihnen die Völkerrechtsfähigkeit fehlt und sie somit nicht Partei eines völkerrechtlichen Rechtsverhältnisses sein können. Im Ergebnis wird sich die Verteidigungsgewalt nur gegen einen anderen Staat richten können, dem der private Angriff völkerrechtlich zuzurechnen ist. Über die Kriterien für diese Zurechnung aber, die mithin für die personelle Reichweite des Selbstverteidigungsrechts von entscheidender Bedeutung sind, besteht keine Einigkeit. Die regelrechte "Entsendung" begründet unproblematisch die Zurechnung zum Entsendestaat. Ebenso anerkannt ist, dass ein Staat, der sein Staatsgebiet für private Angriffe gegen einen anderen zur Verfügung stellt oder solche Angriffe duldet, seinerseits zum Angreifer wird.

Das trifft hier evtl. indirekt zu, aber wenn man dagegen nichts unternimmt, bedeutet es indirekt, dass man es duldet. Außerdem greift man unter die Arme seines Nachbarn, der er selbst nicht in der Lage ist, dagegen etwas zu machen.

Außerdem verstehe ich nicht, was dein Problem ist.

Selbst der Außenminister des Iraks hatte 2007 das als "legitimes Selbstverteidigungsrecht" angesehen.

Zitat:Zugleich äußerte Zebari Verständnis für das legitime Selbstverteidigungsrecht des türkischen Nachbarn

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/artikel/C31325/offensive-gegen-die-pkk-tuerkische-soldaten-dringen-in-nordirak-ein-30065122.html">http://www.faz.net/artikel/C31325/offen ... 65122.html</a><!-- m -->
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: