24.08.2011, 09:42
Samun schrieb:@Makarna:Mitnichten. Das Völkerrecht hats ich längst über den klassischen zwischenstaatlichen Konflikt hinaus entwickelt.
Das Recht auf Selbstverteidigung bezieht sich immer auf den Angriff eines anderen Staates.
Das Selbstverteidigungsrecht ist ziemlich weitgehend zu interpretieren und auch das von Makarna angeführte Rechtskonstrukt existiert. Ein Staat darf im Sinne des Selbstverteidigungsrechts gegen Terroristen in Drittstaaten vorgehen, sofern der betreffende Staat nicht in der Lage ist Angriffe der Terroristen zu unterbinden.
Das Selbstverteidigungsrecht endet nicht an der eigenen Staatsgrenze.