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/showthread.php 916 buildtree




Kurdistan
@Makarna:
Das Recht auf Selbstverteidigung bezieht sich immer auf den Angriff eines anderen Staates.
Und die Fallbeispiele verbieten es explizit einen anderen Staat anzugreifen nur weil man ihm unterstellt er hätte Terroristen unterstützt. Das ist nur dann erlaubt, wenn die Terroristen offensichtlich in die staatlichen Strukturen des anderen Staates eingebaut sind oder von diesem explizit beauftragt wurden Anschläge zu verüben. Die Tatsache, dass sich Terroristen auf das Gebiet eines anderen Staates zurückziehen - selbst mit Billigung der Offiziellen dieses Landes - reicht in keinem Fall zu einem Angriff aus.

Und das Recht einfach einseitig die Souveränität eines anderen Staates zu ignorieren ohne von ihm angegriffen worden zu sein, gibt es schon garnicht. Das geht nur mit Zustimmung des Staates selbst oder der UN per Resolution.

Und deine Quelle sagt nichts über Fallbeispiele aus von denen du sprichst und ist in sofern nicht sehr hilfreich.
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