15.08.2011, 20:42
Nightwatch schrieb:Tatsächlich ist es umgekehrt: Die hohen Lebenshaltungskosten führten zu verstärkten Siedlungsbau, da die Nachfrage nach günstigem Wohnraum hoch war und ist.
Siehe dazu auch:
Zitat:...<!-- m --><a class="postlink" href="http://focus-migration.hwwi.de/Israel.5246.0.html">http://focus-migration.hwwi.de/Israel.5246.0.html</a><!-- m -->
Einwanderungspolitik
Grundlage der israelischen Einwanderungspolitik ist das sogenannte Rückkehrgesetz vom 5. Juli 1950 (Law of Return). Darin manifestiert sich das Konzept eines jüdisch-zionistischen Staates, der es weltweit jeder Person jüdischer Herkunft bzw. jüdischen Glaubens erlaubt – ja sogar nahelegt –, in das Land ihrer Vorfahren zurückzukehren. Wörtlich heißt es dort: „Jeder Jude hat das Recht, als Einwanderer [hebr. Oleh] nach Israel zu kommen.“ Die Einwanderung wird als „Rück-“ oder „Heimkehr“ und wörtlich als Aufstieg bezeichnet (hebr. Alija). Die quasi unbeschränkte jüdische Einwanderung war jedoch von Beginn an nicht unumstritten. In Anbetracht der immensen Herausforderungen bei der Integration in den frühen 1950er Jahren versuchte die Regierung Israels zeitweilig, die Einwanderung durch Richtlinien zu steuern: Junge, gesunde und potenziell produktive Einwanderungswillige sollten den Vorzug erhalten. Die Beschränkungen erwiesen sich in der Praxis aber als schwer durchführbar.10
Um den Realitäten der Familieneinwanderung gerecht zu werden, wurde die Reichweite des Rückkehrgesetzes sogar vergrößert. Denn nach jüdischem Recht (Halacha) ist eine Person nur dann jüdisch, wenn entweder die Mutter Jüdin ist oder wenn die Person nach den Regeln des orthodoxen Rabbinatsgerichts zum Judentum konvertiert ist. Dies erschwerte Familienzusammenführungen. Griff bereits das Rückkehrgesetz in seiner ursprünglichen Fassung über die halachische Definition der Zugehörigkeit zum Judentum hinaus, bezieht das Einwanderungsrecht seit 1970 auch Nicht-Juden ein, wenn sie über mindestens ein jüdisches Großelternteil verfügen. Auch Ehepartner erhalten einen Rechtsanspruch auf Einwanderung und Staatsbürgerschaft, egal ob sie selbst Juden sind oder nicht.11
Nicht nur das Staatsangehörigkeits- und das Aufenthaltsrecht sind auf die jüdische Zuwanderung ausgerichtet. Auch in anderen Bereichen bietet der Staat zahlreiche Anreize für potenzielle Immigranten. Dazu gehören insbesondere Steuererleichterungen, Zollprivilegien und materielle Integrationsbeihilfen (siehe Abschnitt Integration).
...