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Euro, die EU-Währung
Die Aufgaben einer Zentralbank sind in den entsprechenden Gesetzen geregelt.
Im [urlhttp://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/bbkgesetz.pdf]Bundesbankgesetz[/url] heißt es aktuell:
Zitat:...
§ 3 Aufgaben
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.
...
- tatsächlich ist hier die Preisstabilität als vorrangiges (aber nicht als einziges) Ziel der Bundesbank genannt. Dieser Schwerpunkt ist dem Europarecht geschuldet. Dadurch wird der Preisniveaustabilität eine herausragende Stellung eingeräumt (vgl. Art. 4 Abs. 2 und 105 EGV, Art. 88 Satz 2 GG)

Das ist, wenn ich mich recht erinnere, gegenüber der früheren Regelung ein geänderter Schwerpunkit. Das System hat sich nach meiner rudimentären Erinnerung (ist halt auch schon 40 Jahre her, dass ich das mal gehört hatte) früher auf das "Magische Viereck" bezogen, das ist ein volkswirtschaftliches System mit den vier wirtschaftspolitischen Zielen: angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum, Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese Aufgabe ist auch heute noch im Stabilitätsgesetz verankert, das aber nicht die Bundesbank sondern (nur noch) Bund und Länder verpflichtet.
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