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Europäische Union
Ist schon interessant, wie es die EU mit den Menschenrechten hält:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hintergrund.de/201103241459/politik/politik-eu/europaeischer-gerichtshof-totschiessen-von-demonstranten-verstoesst-nicht-gegen-menschenrechte.html">http://www.hintergrund.de/201103241459/ ... echte.html</a><!-- m -->
Zitat: Europäischer Gerichtshof: Totschießen von Demonstranten verstößt nicht gegen Menschenrechte

Die italienische Polizei hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals durch einen Kopfschuss getöteten 23-jährigen Carlo Giuliani zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention formulierte Recht auf Leben verletzt zu haben. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.

Ich darf also, wenn ich mein z.B. im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung nutze und mich an einer Demonstration beteilige mit Billigung des Europäischen Gerichtshofes - und damit der EU - erschossen werden. Verstehe ich das richtig?
Aber vielleicht kommt diese Entwicklung angesichts der Methoden von Frontex gar nicht so überraschend.
"Heute die, morgen du!" hieß es früher...
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