(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
gut argumentiert - aber "nicht erfolgreich" würde auch bedeuten: "Einsatz abbrechen und nicht weitere Opfer verantworten"
oder?

p.s.:
Zu Deiner Anmerkung zu UN-Mandaten:
Das galt zumindest bis 1995 rein formal nicht für Deutschland und Japan. Gegenüber diesen Staaten sollte nach mancher Meinung heute noch (nicht nach meiner) die UN-Feindstaatenklausel gelten.
Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.
Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren – also primär Deutschland und Japan.

Allerdings:
Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52),[1] in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde.[2]
Das Auswärtige Amt Deutschlands vertritt darüber hinaus die Ansicht, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im bereits oben verlinkten Zwei-plus-Vier-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte verzichtet haben (§ 7 Abs. 1).

1. ↑ Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52)
2. ↑ Die Reformkommission in ihrem Bericht zur UN-Vollversammlung, 5. Dezember 1995.
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