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/showthread.php 916 buildtree




(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
erich wenn du glaubst diese logik, das es sich also zwingend um einen angriffskrieg handelt wäre so stichhaltig steht es dir doch frei eine strafanzeige zu erstatten. ich gehe davon aus, das diverse gruppierungen, die den einsatz in afghanistan rundheraus ablehnen sicher schon juristen damit betraut haben diesen sachverhalt zu klären. da mir bis dato nichts von einer anklage bekannt ist, gehe ich davon aus, das es hier durchaus spielraum gibt und die auslegung schwarz/weiß nicht passt. mit zwei drei paragraphen aus dem gg/stgb kann man als nicht jurist ein so komplexes thema jedenfalls nicht erschlagen. welche auswirkungen haben z.b. un-mandate oder die bitte eines landes auf anwesenheit von truppen etc. pp.?

wie ist überhaupt angriffskrieg definiert? der von dir gepostete link zu wiki spricht ja gleich schonmal von einem krieg zwischen staaten. greifen wir afghanistan an? ich glaube nicht!

im übrigen würde ich auch deiner ersten aussage so nicht zwingend zustimmen. neben "belogen" und "kontraproduktiv" gibt es z.b. ja auch noch "nicht erfolgreich".
belogen bedeutet ja die situation war damals anders als geschildert. unter kontraproduktiv verstehe ich das der einsatz ursache oder zumindest maßgeblichen anteil an der verschlechterung der lage in der region hat. ich gehe aber ehr davon aus das sich die lage während der zeit z.b. durch verdrängung und verlagerung aus anderen landesteilen verschlechtert hat. hier kann man imho dann zwar von "nicht erfolgreich" sprechen, denn der schutz konnte so ja nicht aufrecht erhalten werden aber man muss nicht zwingend deiner argumentation folgen.
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