(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
der Einsatz der Bundewehr im Norden ist seinerzeit ganz anders "verkauft" worden - es sei eine friedliche Provinz, ohne Taliban, und der Einsatz würde praktisch nur zum Schutz der (Wieder-)Aufbauprojekte und zur Ausbildung stattfinden.

Wenn man das mit der heutigen Situation vergleicht (Bundeskanzlerin und Verteidigungsminister sprechen zu Recht von "Krieg") dann sind wir entweder seinerzeit belogen worden, oder aber die Aktivitäten waren kontraproduktiv.

Unabhängig davon:
In Friedenszeiten hat in Deutschland laut Artikel 65 a Grundgesetz der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald Krieg herrscht, geht laut Artikel 115 b Grundgesetz die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin über.
Ich habe bisher noch nichts davon gemerkt, dass sich Angie dieser Verantwortung annimmt, obwohl die Bundeswehr in Afghanistan offenbar (zunehmend) und auch nach eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung in einen Krieg verwickelt ist.

Ach so .... Art. 115 b Grundgesetz spricht vom "Verteidigungsfall" - also haben wir zwar einen Krieg, aber keinen Verteidigungsfall, was logischerweise die Konsequenz nach sich zieht, das der Einsatz im Afghanistan-Krieg kein Verteidigungs- sondern ein Angriffskrieg ist.
Und der ist uns verboten.
Art. 26 Abs. 1 GG
Art 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag)
§80 StGB
Wo ist der Staatsanwalt, der jetzt die Bundesregierung anklagt?
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