17.11.2010, 13:56
Zitat:ich wüsste nicht, wieso die Verfassung verletzt wird, weil sich eine Frau mit einem Kopftuch bedeckt.Genau genommen wird die Verfassung natürlich dadurch nicht verletzt. Aber auch das Tragen demokratie- oder verfassungsfeindlicher Symboliken verletzt die Verfassung nicht direkt. Es erfordert logischerweise, dass im Rahmen dieser kleidungsbildlich vertretenen Logik eine Handlung entsprechend der Denkweise erfolgt. Nur muss man es ja nicht so weit kommen lassen. Man kann auch den Anfängen wehren.
Zitat:Ein Kopftuch ist auch keine Waffe, mit dem man andere Menschen verletzten oder gar noch schlimmer (Folter?) behandeln könnte, ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass irgend jemand mit einem Kopftuch erschlagen worden sei.Richtig, ein Kopftuch ist keine Waffe (eine politische möglicherweise, aber keine direkte im waffentechnischen Sinn). Genau genommen ist aber jede Kleidung keine Waffe, sondern nur das Sinnbild einer ideologischen Struktur (und der Begriff Ideologie kann auf die Muslimbruderschaft durchaus angewendet werden, auch weil sie sich selbst über eine als solche bezeichnete Begrifflichkeit definiert). Und im Namen der Muslimbruderschaft wurden Anschläge ausgeführt und auch Gegner gefoltert. Allerdings ist das m. Mn. nach eine ziemliche Haarspalterei, weil man zwischen einem Kleidungsstück und der Ideologie, die dadurch verkörpert wird, keine großen Unterschiede machen sollte. Mit einer SS-Uniform wurde auch niemand umgebracht, wohl aber haben Menschen in solchen Uniformen zuhauf andere Menschen umgebracht. Der Hinweis ist insofern „etwas“ sinnentleert.
Zitat:Das Tragen eines Kopftuches ist somit durch die verfassungsrechtliche geschützte Handlungsfreiheit gedeckt.Nein, die Verfassung erlaubt nicht das Tragen von Symbolen, die entgegen der verfassungsrechtlichen Grundordnung stehen. Und weder der Wahhabismus noch die Muslimbruderschaft-Ideologie sind mit unserer Verfassung konform, bzw. unter einen Hut zu bringen. Alleine die Scharia-Betonung, die eine gewichtige Rolle bei beiden Ausrichtungen spielt, beißt sich gewaltig mit unserer Rechtssprechung.
Schneemann.