08.09.2010, 11:18
menschenverachtend - türkische Arbeitskräfte sind auch Menschen, mti dem Anrecht auf familiäre Beziehungen und religiöse Freiheit.
Der Vergleich hinkt darüber hinaus an vielen Stellen.
So ist die Freizügigkeit gegenüber türkischen Bürgern schon seit den siebziger Jahren zwischen Deutschland und der Türkei vertraglich geregelt (Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (EWG/Türkei) vom 23. November 1970, bestätigt durch Urteil des EuGH vom 20.09.2007 , Az.: C-16/05). Eine vertragliche Regelung zwischen Israel und Palästina über die Freizügigkeit israelischer Bürger in Palästina kenne ich nicht.
Der Vergleich hinkt darüber hinaus an vielen Stellen.
So ist die Freizügigkeit gegenüber türkischen Bürgern schon seit den siebziger Jahren zwischen Deutschland und der Türkei vertraglich geregelt (Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (EWG/Türkei) vom 23. November 1970, bestätigt durch Urteil des EuGH vom 20.09.2007 , Az.: C-16/05). Eine vertragliche Regelung zwischen Israel und Palästina über die Freizügigkeit israelischer Bürger in Palästina kenne ich nicht.