17.08.2010, 16:23
Zitat:Gericht: "Islam-Holding" hat Anleger sittenwidrig geschädigt
Nürnberg/Fürth - Das Unternehmen versprach ein "gottgefälliges Investment", am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen.
Nach Ansicht des OLG war das Geschäftsmodell der Holding auf eine "sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger" ausgelegt, heißt es in dem Urteil, das einen Richterspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte.
Die Holding hatte dem Fürther die Geldanlage mit dem Argument angepriesen, es handele sich um ein "im Sinne des Propheten Mohammed gottgefälliges Investment": Statt Zinsen zu erwirtschaften würden mit dem Geld Arbeitsplätze in der Türkei geschaffen. So sollten Fabriken gebaut, eine Autovermietung betrieben und auch Häuser gebaut werden.
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