24.07.2010, 13:27
Zitat:Allerdings würde ich das nicht unter Vergewaltigung werten (gerade die Gewalt fehlt !) sondern als arglistige Täuschung bzw. Betrug - und weil es nicht um Geld geht sondern etwas sehr persönliches, nämlich die eigene Sexualität, die Würde des Menschen und auch die (seelische und ggf. sogar körperliche) Unversehrtheit sogar als Betrug "im besonders schweren Fall".Nasenbaer hat schon richtigerweise eingebracht das diese rechtliche Bezeichnung wohl auf einer unpräzisen Übersetzung fußt.
Davon ab, juristisch gesehen ist es vollkommen belanglos ob du es als Vergewaltigung oder irgendwie anders bezeichnest. Entscheidend ist die Rechtsgrundlage.
Zitat:Die Gesetzgebung in Israel hat diesen Schritt offenbar noch nicht vollzogen.Nein, wozu auch, ist schließlich eine Fehlentwickelt. Das israelische Recht ist hier dem angelsächsischen näher als dem Deutschen. Big Deal.
Zitat:Und dass die Frage, welcher Ethnie jemand angehört - huh, "das war ja ein Araber" und nicht - "der Kerl ist ja verheiratet" zu den tragenden Säulen der Entscheidung gehört, lässt tief blicken.Ja weißt du, nicht jeder ist dem Multikultiwahn verfallen und geht mit allem und jedem ins Bett solange es nur gut aussieht. Ich würde auch nicht mit ner muslimischen Türkin.