23.07.2010, 08:05
Erich schrieb:Ob eine Frau vergewaltigt worden ist, kann jeder halbwegs fite Gerichtsmediziner feststellen.Unsinn. Es läßt sich feststellen, ob es Sex gab, was aber unbestritten ist. Desweiteren lässt sich vielleicht feststellen, ob direkte körperliche Gewalt ausgeübt wurde. Gewaltandrohungen kann kein Gerichtsmediziner feststellen. Genausowenig kann er feststellen, ob es Konsens war, daß es beim Sex etwas heftiger zur Sache ging.
Erich schrieb:Du solltest dich mal ein wenig mit den rechtlichen Fakten beschäftigen.- weggefallen.
§117 StGB
In §177 StGB geht es nicht nur um Vergewaltigung sondern auch um sexuelle Nötigung.
Das hier überhaupt von Vergewaltigung die Rede ist, liegt wahrscheinlich an einer unpräzisen Übersetzung der israelischen Gesetze. Als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann man die Tat durchaus bezeichnen.