23.07.2010, 06:45
Erich schrieb:Ob eine Frau vergewaltigt worden ist, kann jeder halbwegs fite Gerichtsmediziner feststellen.:lol:
Öhm, nö, eigentlich nicht.
Erich schrieb:Dementsprechend ist von dem Vergewaltigungsvorwurf im israelischen Fall ja auch nichts übrig geblieben.Vergewaltigungen sind oft eine schwer zu klärende Frage weil schlicht Aussage gegen Aussage steht.
Erich schrieb:Aber das ist typische Verdrängungsstrategie. Weil's ein Araber war muss er schuldig sein.Nö, das sind deine Nebelkerzen. Du hast überhaupt keine Ahnung von der Materie und meinst diesen dir vollkommen unbekannten Fall als Mittel der Hetze gegen Israel gebrauchen zu können.
Erich schrieb:nur nebenbei:Du solltest dich mal ein wenig mit den rechtlichen Fakten beschäftigen.
"gewaltsame Vergewaltigung" :roll: die ist immer gewaltsam, denn jede Vergewaltigung ist Gewalt gegen eine Frau :!:
Einvernehmlicher Sex ist was anderes :roll:
§117 StGB
Zitat:Wer eine andere PersonHier haben wir drei Tatbestandsmerkmale und nur bei einem spielt Gewalt eine Rolle.
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.