07.06.2010, 15:51
Die Diskussion dreht sich und dreht sich. Aber gut, so ist es eben. Nur aber nochmal am Rande: Eine kriegführende Partei kann eine Blockade über eine Küste aussprechen, die vom Gegner gehalten wird (und diese Situation herrscht de facto zwischen Israel und der Hamas). Jedes Schiff, das ohne Erlaubnis in diese Zone eindringen will, kann aufgebracht werden. Darüber hinaus – das sollte man besonders berücksichtigen – kann die blockierende Macht auch vom Prisen- und Kontrollrecht Gebrauch machen.
Ich habe mir jetzt mal Mühe gemacht, die ganze Sache auseinander zu klamüsern. Hierzu:
1.) Genau genommen ist die Inbesitznahme der Schiffe der Gaza-Aktivisten nicht innerhalb der Blockadezone geschehen, sondern in internationalen Gewässern, was i. d. T. zu Streitpunkten führen kann (da wurde auch schon drüber gesprochen). Gleichwohl aber hat sich Israel nicht der Piraterie schuldig gemacht, da es die Waren an Bord nicht an sich genommen, sondern nur über Dritte umleiten wollte (über die UN und eigenen, kontrollierten Hafen) und auch umgeleitet hat (wie geschehen vor einigen Tagen). Insofern: Der hier gerne gebrachte Vorwurf der Piraterie ist haltlos. Der Sachverhalt der Piraterie wäre nur dann geltend, wenn die enternde Partei ohne Warnung und willkürlich losschlägt, die geenterten Schiffe, deren Ladung und evtl. die Besatzungen in Besitz oder Gefangenschaft hält, Lösegelder erpresst oder zu eigenem Nutzen die Ladungen weiternutzt und veräußert. Dies ist aber nicht geschehen, zudem sind eindeutige Warnungen zuvor getätigt worden, die aber ignoriert wurden.
2.) Die Schiffe wurden gestoppt (allerdings nicht im Rahmen des Blockaderechtes, da es außerhalb der Blockadezone war) aufgrund des zwischen Kriegsparteien geltenden Prisenrechtes, das wiederum die Kontrolle und das Anhalten feindlicher oder als feindlich verdächtigter Schiffe erlaubt auch außerhalb einer erklärten Zone (!). Das Kontrollrecht erlaubt zudem den Kriegsparteien das Anhalten und die Kontrolle der Papiere aller Handelsschiffe, notfalls auch ihre Durchsuchung außerhalb bestimmter erklärter Blockadezonen, um die zur Ausübung des Prisenrechts erforderlichen Feststellungen zu treffen. Und dabei braucht noch nicht einmal der Verdacht bestehen, dass Waffen o. ä. Güter sich an Bord befinden. So...
3.) Weiterhin: Nur feindliche Schiffe haben dagegen (gegen eine Inbesitznahme durch den Feind) das Recht zum Widerstand (und da ein bestimmter Kreis der Aktivisten erkennbar zu Gewalt neigte, wären es – so bitter das für manche Pro-Aktivisten-Sympathisanten auch sein mag – die Aktivisten selbst gewesen, die sich durch ihr Verhalten diskreditiert, ja die vermutete feindliche Absicht bestätigt haben), was allerdings die gewaltsame Durchsetzung der prisenrechtlichen Maßnahmen erlaubt (!).
Schneemann.
Ich habe mir jetzt mal Mühe gemacht, die ganze Sache auseinander zu klamüsern. Hierzu:
1.) Genau genommen ist die Inbesitznahme der Schiffe der Gaza-Aktivisten nicht innerhalb der Blockadezone geschehen, sondern in internationalen Gewässern, was i. d. T. zu Streitpunkten führen kann (da wurde auch schon drüber gesprochen). Gleichwohl aber hat sich Israel nicht der Piraterie schuldig gemacht, da es die Waren an Bord nicht an sich genommen, sondern nur über Dritte umleiten wollte (über die UN und eigenen, kontrollierten Hafen) und auch umgeleitet hat (wie geschehen vor einigen Tagen). Insofern: Der hier gerne gebrachte Vorwurf der Piraterie ist haltlos. Der Sachverhalt der Piraterie wäre nur dann geltend, wenn die enternde Partei ohne Warnung und willkürlich losschlägt, die geenterten Schiffe, deren Ladung und evtl. die Besatzungen in Besitz oder Gefangenschaft hält, Lösegelder erpresst oder zu eigenem Nutzen die Ladungen weiternutzt und veräußert. Dies ist aber nicht geschehen, zudem sind eindeutige Warnungen zuvor getätigt worden, die aber ignoriert wurden.
2.) Die Schiffe wurden gestoppt (allerdings nicht im Rahmen des Blockaderechtes, da es außerhalb der Blockadezone war) aufgrund des zwischen Kriegsparteien geltenden Prisenrechtes, das wiederum die Kontrolle und das Anhalten feindlicher oder als feindlich verdächtigter Schiffe erlaubt auch außerhalb einer erklärten Zone (!). Das Kontrollrecht erlaubt zudem den Kriegsparteien das Anhalten und die Kontrolle der Papiere aller Handelsschiffe, notfalls auch ihre Durchsuchung außerhalb bestimmter erklärter Blockadezonen, um die zur Ausübung des Prisenrechts erforderlichen Feststellungen zu treffen. Und dabei braucht noch nicht einmal der Verdacht bestehen, dass Waffen o. ä. Güter sich an Bord befinden. So...
3.) Weiterhin: Nur feindliche Schiffe haben dagegen (gegen eine Inbesitznahme durch den Feind) das Recht zum Widerstand (und da ein bestimmter Kreis der Aktivisten erkennbar zu Gewalt neigte, wären es – so bitter das für manche Pro-Aktivisten-Sympathisanten auch sein mag – die Aktivisten selbst gewesen, die sich durch ihr Verhalten diskreditiert, ja die vermutete feindliche Absicht bestätigt haben), was allerdings die gewaltsame Durchsetzung der prisenrechtlichen Maßnahmen erlaubt (!).
Schneemann.