22.04.2010, 19:29
Nightwatch schrieb:....tja, Guttenberg sieht das inzwischen anders:
Darauf sollte man einen heben...
Diese Entscheidung ist in ihrer Begründung schlicht hervorragend.
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/s/Rub0CCA23BC3D3C4C78914F85BED3B53F3C/Doc~ECD9365739ED94CFFB5FC72D4228DDDCC~ATpl~Ecommon~Scontent.html">http://www.faz.net/s/Rub0CCA23BC3D3C4C7 ... ntent.html</a><!-- m -->
Zitat:Guttenberg vor Kundus-Ausschussund das mit der Geltung des (Kriegs-)Völkerrechts ist auch eine zweischneidige Sache: das Bundestags-Mandat deckt nämlich einen Einsatz "im Krieg" nicht so ganz ab. Wir brauchen also eine erweiterte Mandatierung.
„Der Angriff hätte nicht erfolgen dürfen“
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22. April 2010
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sein Vorgehen in der Kundus-Affäre gerechtfertigt, den umstrittenen Luftangriff aber rückblickend als falsch bezeichnet. „So unmittelbar war die Bedrohungslage nicht, um bewusst oder gezielt zivile Opfer in Kauf zu nehmen“, sagte er am Donnerstag in seiner Aussage vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss.
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Damit wird um so relevanter, wie die Bevölkerung hinter dem Einsatz in Afghanistan steht.
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Zitat:Afghanistan-Einsatz
Rückhalt ist das Mindeste
Afghanistan ist Thema im Bundestag - und politischer Rückhalt das Mindeste, was dieser „seinen“ Soldaten schuldet. Für die Bundesregierung ist die bisweilen ablehnende Haltung der Bürger eine ebenso große Herausforderung wie die militärischen Risiken am Hindukusch.
Von Berthold Kohler
22. April 2010
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