19.04.2010, 21:59
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Darauf sollte man einen heben...
Diese Entscheidung ist in ihrer Begründung schlicht hervorragend.
Endlich wurde klargestellt das in Afghanistan einzig und allein die Vorschriften des Völkerrechts relevant sind und das StGB nur insoweit ein völkerrechtswidriges Handeln vorliegt.
Wenn diese Entscheidung so auch beim Soldaten vor Ort ankommt ist dies wertvoller als alle zu verlegenen Panzerhaubitzen.
Darauf sollte man einen heben...
Diese Entscheidung ist in ihrer Begründung schlicht hervorragend.
Endlich wurde klargestellt das in Afghanistan einzig und allein die Vorschriften des Völkerrechts relevant sind und das StGB nur insoweit ein völkerrechtswidriges Handeln vorliegt.
Wenn diese Entscheidung so auch beim Soldaten vor Ort ankommt ist dies wertvoller als alle zu verlegenen Panzerhaubitzen.