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Euro, die EU-Währung
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Zitat:Europäische Union
Der Ausweg über Artikel 136

Von Werner Mussler, Brüssel

14. April 2010

Abstrakt waren sich die EU-Staats- und -Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen Ende März einig: Der Fall Griechenland darf sich nicht wiederholen. Deshalb müssten die „Überwachung von Haushaltsrisiken und die Instrumente zu deren Prävention“ verstärkt werden, hieß es in der Abschlusserklärung. Das müsse auch die EU-Defizitverfahren betreffen.
...

... EU-Währungskommissar Rehn ... will ausloten, inwieweit sich die Regeln für die Währungsunion ändern lassen, ohne dass der Vertrag angetastet wird. Rehns Ideen, die demnächst in konkrete Vorschläge münden sollen, sind ein erster Schritt. Der Kommissar beruft sich auf eine Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEU), die so erst seit dem Lissabon-Vertrag existiert und nur für die Währungsunion gilt. Dieser Artikel 136 AEU sieht vor, dass der EU-Ministerrat für die Euro-Staaten „Maßnahmen“ erlässt, um „die Koordinierung und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin zu verstärken“ und für sie „Grundzüge der Wirtschaftspolitik“ auszuarbeiten. Die Kommission will diese Bestimmung als eine Art Generalklausel für alles nutzen, was nun an Regeländerungen nötig wird.
...

Dass die Kommission den Artikel aber für deutlich mehr in Anspruch nehmen will, hat sich schon in der Diskussion über die Hilfszusagen an Athen gezeigt. Unmittelbar vor der entsprechenden Entscheidung der Staats- und Regierungschefs verkündete Kommissionspräsident Barroso ungefragt, die EU-Behörde sei „bereit, koordinierte Hilfe für Griechenland vorzuschlagen“.
Ausschluss aus Währungsunion ohne Vertragsänderung nicht möglich

Die Frage, warum solche Hilfe nicht gegen die „No-bail-out-Klausel“ der Verträge verstößt, die die Haftung eines Euro-Staats für die Schulden eines anderen ausschließt, beantwortete Barroso nur mit Verweis auf Artikel 136, der „koordinierte Maßnahmen“ vorsehe. Die Ankündigung des Kommissionschefs spielte danach keine Rolle mehr. Dass die EU-Behörde den neuen Artikel dennoch extensiv zu nutzen gedenkt, zeigt Rehns Vorstoß.
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Ein Ausschluss einzelner Länder aus der Währungsunion, von der Kanzlerin vor ein paar Wochen noch gefordert, wäre ohne Vertragsänderung auf keinen Fall möglich. Er dürfte nur dann wieder auf die Tagesordnung kommen, wenn sich die Krise der Währungsunion weiter zuspitzt.

Text: F.A.Z.
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Zitat:Währungsunion
EU will Krisenhilfe „unattraktiv“ machen

Von Werner Mussler, Brüssel

14. April 2010

Fünf Jahre nach der „Flexibilisierung“ des EU-Stabilitätspakts setzt die Europäische Kommission dessen abermalige Reform auf die Tagesordnung. Im Gegensatz zu 2005, als auf Druck Deutschlands und Frankreichs die Regeln für die EU-Kontrolle über die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten aufgeweicht wurden, dringt die Behörde nun auf eine deutliche Verschärfung des Pakts. Die neuen Regeln sollen nach ihren Vorstellungen strenger sein als in der ursprünglichen, zu Beginn der Währungsunion beschlossenen Fassung. Die abermalige Reform des Pakts soll ergänzt werden durch neue Bestimmungen, welche die Modalitäten einer europäischen „Krisenintervention“, wie sie in diesen Tagen im Fall Griechenland möglich werden könnte, vorab klar regeln sollen. Nach den Worten von EU-Währungskommissar Rehn soll eine solche Krisenintervention für jedes potentielle Empfängerland „denkbar unattraktiv“ werden.
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ich versuch mal ein Resumee beider Artikel:
Ein Ausschluss eines Landes aus dem Euro - Gebiet geht nicht. Wenn ein Land aber so massiv gegen Grundlagen der Währungsunion verstößt, dass es die Hilfe der anderen Mitgliedsstaaten benötigt, dann wird dieses Land über Art. 136 AEU in die haushaltpolitische Zwangsverwaltung der Kommission übernommen (was ja eine Entmündigung der jeweiligen Regierung und daher für Politiker äusserst unattraktiv ist).

Hab ich das richtig verstanden?
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