22.03.2010, 23:10
Natürlich. Wenn nachweisbar ein Gebäude als ziviles Objekt deklariert ist, aber irregulärerweise hier z. B. Munition gelagert wird oder Kombattanten sich hier in einer Art Rückzugspunkt versorgen können, so wäre ein Angriff auch gerechtfertigt - und die Opfer müsste der verantworten, der die Täuschung veranlasst hat. Dieses Bsp. habe ich aber gerade nicht berücksichtigt, da es um das eher fiktive Bsp. eines Plattwalzens wegen Sichtgewinnung ging.
Allerdings sind wir hier im falschen Thread, um taktische und rechtliche Aspekte eines Nichtschießens oder Schießens auf Gebäude definieren zu können.
Schneemann.
Allerdings sind wir hier im falschen Thread, um taktische und rechtliche Aspekte eines Nichtschießens oder Schießens auf Gebäude definieren zu können.
Schneemann.