25.02.2010, 23:40
Zitat:da kann man auch anderer Meinung sein - es ist ein Unterschied, ob ich eine Zielperson töte (ermorde?) oder aus einer Gruppe von Menschen heraus in Gefangenschaft nehme und dann ein Gerichtsverfahren über diese Zielperson abhalte.1.) Gruppe von Menschen? Richtig. Aber: Der Mann wurde nicht auf einem Basar oder in einem Zirkuszelt verhaftet, sondern ein Flugzeug wurde abgefangen, in dem viele Unbeteiligte saßen. Abgesehen von der Gefährlichkeit für alle Passagiere, besteht der Unterschied darin, dass alle "mitkommen" mussten, was Nötigung ist, was wiederum bei der Verhaftung aus einer Masse heraus auf einem öffentlichen Platz nicht der Fall wäre, abgesehen davon, dass es neugierige Blicke gäbe.
2.) Gerichtsverfahren? Nette Umschreibung dafür, dass jemandem die Finger gebrochen werden und er in einem Schauprozess sagen "darf", was er sagen "soll". Aber gut, in iranischen Augen ist der Mann ein Feind, ein Terrorist, weswegen man nicht zu sehr darüber heulen sollte. Nur: Hier von einem Gerichtsprozess zu reden und an einen solchen zu "glauben" (im rechtlichen Sinne), ist ungefähr so, wie wenn man fest daran glaubt, dass man von zwei Tafeln Ritter Sport Rum sich einen ansaufen kann.
3.) Und mal ehrlich: Fragt sich, was "netter" ist, eine Giftkapsel, oder im Keller des VEVAK ein Bügeleisen an den Hoden...
Schneemann.