16.01.2010, 17:48
grammi,
Die Probleme bestehen durchaus - das ändert aber nichts daran, dass durch das Stabilitätsgesetz von Schiller (das auf Keynes Theorien beruht) das staatliche Finanz- und Haushaltsrechts auf die Globalsteuerung hin ausgelegt wird.
Das kommt im "Stabilitätsgesetz" genauso zum Ausdruck wie z.B. in § 2 Satz 3 "Haushaltsgrundsätzegesetz" für den Bund, wo auf das "gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht" verwiesen wird.
Ähnliche Regelungen bestehen für die Länder und die Kommunen.
Ich verweise z.B. auf Art. 2 Satz 3 der Bayerischen Haushaltsordnung, und auf Art. 3 des bayerischen Haushaltsgesetztes 2007/2008.
Und dass die öffentliche Haushaltsplanung nicht so schnell reagiert ist richtig, aber auch nicht notwendig.
Das Finanz- und Haushaltsrechts will nicht kurzfristige Schwankungen ausgleichen, sondern längerfristige, mehrjährige Krisen bewältigen - solche, wie wir jetzt in der globalen Finanzwirtschaft haben.
Da dauert auch die "Regenerationsphase" länger, so dass auch die trägen Instrumente des staatlichen Finanz- und Haushaltsrechts ausgeschöpft werden können.
Die Probleme bestehen durchaus - das ändert aber nichts daran, dass durch das Stabilitätsgesetz von Schiller (das auf Keynes Theorien beruht) das staatliche Finanz- und Haushaltsrechts auf die Globalsteuerung hin ausgelegt wird.
Das kommt im "Stabilitätsgesetz" genauso zum Ausdruck wie z.B. in § 2 Satz 3 "Haushaltsgrundsätzegesetz" für den Bund, wo auf das "gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht" verwiesen wird.
Ähnliche Regelungen bestehen für die Länder und die Kommunen.
Ich verweise z.B. auf Art. 2 Satz 3 der Bayerischen Haushaltsordnung, und auf Art. 3 des bayerischen Haushaltsgesetztes 2007/2008.
Und dass die öffentliche Haushaltsplanung nicht so schnell reagiert ist richtig, aber auch nicht notwendig.
Das Finanz- und Haushaltsrechts will nicht kurzfristige Schwankungen ausgleichen, sondern längerfristige, mehrjährige Krisen bewältigen - solche, wie wir jetzt in der globalen Finanzwirtschaft haben.
Da dauert auch die "Regenerationsphase" länger, so dass auch die trägen Instrumente des staatlichen Finanz- und Haushaltsrechts ausgeschöpft werden können.