12.12.2009, 11:19
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Zitat:Luftschlag von Kundusder politische Schaden wäre auch bei legitimen Zielen zu bedenken - und der war (und ist) gewaltig.
Der KSK-Mann führte das Tagebuch
Von Reinhard Müller
12. Dezember 2009 Ist Oberst Klein in jener Nacht auf den 4. September zum Kommandeur einer Spezialeinheit mutiert? Nein, aber er bediente sich der besonderen Aufklärungsfähigkeiten jener „Task Force 47“, der auch Soldaten des „Kommandos Spezialkräfte“ der Bundeswehr angehören.
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Klein nutzte in jener Nacht die besseren Führungs- und Nachrichtenmöglichkeiten, welche die „Task Force 47“ bot. Er verschaffte sich so ein besseres Bild der Lage, und zwar buchstäblich, bis hin zur Bildschirmqualität. Im Gefechtsstand anwesend waren damals neben Oberst Klein: Ein Fliegerleitfeldwebel vom PRT Kundus sowie drei Feldwebel und ein Offizier von der „Task Force 47“. Von diesen drei Soldaten gehörte nur einer dem KSK an: der Nachrichtenfeldwebel, der das Feldtagebuch führt.
Ein legitimes militärisches Ziel
Dass der Angriff auf die beiden entführten und festgefahrenen Tanklastwagen ein legitimes militärisches Ziel traf, wird durch - schon länger bekannte - Anwesenheit von Taliban-Führern nur noch untermauert.
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Zitat: ... Vor diesem Hintergrund ist der Befehl zum Angriff auf die Tanklastwagen zu sehen, der zugleich, wie schon früh berichtet, auch den anwesenden Taliban-Führern galt. Sie waren durch abgehörte Mobiltelefongespräche identifiziert worden. Mindestens vier von ihnen waren namentlich bekannt; sie galten als verantwortlich für Bombenangriffe, bei denen zuvor vier Soldaten gefallen und zahlreiche verwundet worden waren.
Keine unverbindlichen Empfehlungen
Dass Klein Fehler gemacht hat, scheint klar. Es geht zunächst um das, was er gemeldet hat, und um die Frage, ob er in der Lage, die sich ihm darstellte, diesen Befehl ohne weitere Autorisierung so geben durfte. So müssen Angriffe auf „selbstgewählte Ziele“ mindestens vom Isaf-Kommandeur in Kabul freigegeben werden. Ferner muss geprüft werden, ob durch den Angriff Zivilpersonen gefährdet werden können. Bei den Einsatzregeln handelt es sich nicht etwa um unverbindliche Empfehlungen.
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