23.08.2009, 17:02
Der für seine Verfassungsklagen bekannte Professor (em) Karl Albert Schachtschneider über die Grundrechte-Charta der EU und die Todesstrafe:
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Zitat:EU-Todesstrafe: Hinrichtung bei Aufstand
Sonntag, 23. August 2009
Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand. Reaktionen auf diese unfassbare Politik-Willkür gibt es kaum. Interview mit Prof. (em) Schachtschneider.
Wieder ein typisches Beispiel dafür, wie Grundrechte per EU-Beschluss grundlegend eingeschränkt werden - und niemand protestiert. Dass der "Schießbefehl" auf Demonstranten ausgerechnet in der EU-Grundrechte-Charta steht, entbehrt nicht der Ironie. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar.
Oliver Janich sprach mit --->Prof. (em) Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über die Konsequenzen der Wiedereinführung der Todesstrafe auf dem Umweg über die EU. Der Original-Text der "Grundrechte-Charta" ist unten per Link angehängt. Das nachfolgende Interview veröffentlichte letzte Woche zum Erstaunen des Autors die Zeitschrift "Focus Money". Die Reaktionen hielten sich allerdings in Grenzen.