30.06.2009, 20:41
SPANNENDE ENTSCHEIDUNG IN KARLSRUHE
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Zitat:Lissabon-Vertrag<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~EA0577D47719642BA9984AA9518AAFCA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html">http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402 ... ntent.html</a><!-- m -->
Fahrpläne mit mehreren Vorbehalten
Von Nikolas Busse, Brüssel
30. Juni 2009 In der EU hatten viele fest erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungsgemäß erklären würde. Die politische Elite Deutschlands gilt als vergleichsweise integrationsfreundlich. Außerdem waren ja unter deutscher Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 die Grundlagen für den später unter portugiesischer Präsidentschaft unterzeichneten Lissabon-Vertrag gelegt worden. Gelingt wie nun geplant der Abschluss der deutschen Ratifizierung vor der Bundestagswahl, dann hätten 24 von 27 Mitgliedstaaten die Ratifikation abgeschlossen.
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Zitat:Lissabon-Urteil<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/inland/lissabon102.html">http://www.tagesschau.de/inland/lissabon102.html</a><!-- m -->
Weckruf aus Karlsruhe
Von Reinhard Müller
30. Juni 2009 Das ist der Schlusspunkt der europäischen Integration, wie wir sie kennen. Bis hierhin und nicht weiter, schallt es der Politik aus Karlsruhe entgegen. Deutschland darf sich zwar dem Vertrag von Lissabon unterwerfen, der von seinen zahlreichen Befürwortern als harmlos für die Mitgliedstaaten erachtet wird - aber nur unter strengen Bedingungen. Die bisherige europäische Einigung auf der Grundlage von Verträgen zwischen souveränen Staaten darf nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts nicht so verwirklicht werden, dass den Mitgliedstaaten der Spielraum für politische Gestaltung genommen wird. Über Krieg und Frieden, über Strafrecht und Polizei, über Einnahmen und Ausgaben, über Bildung, Medien und Religion muss im Wesentlichen weiterhin in Deutschland entschieden werden. Ein Kernbestand an Aufgaben und Strukturen bleibt unveräußerlicher Teil der Souveränität.
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Zitat:Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/inland/faqlissabonurteil100.html">http://www.tagesschau.de/inland/faqliss ... il100.html</a><!-- m -->
"Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon"
Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, im Laufe der Urteilsbegründung. Trotzdem stoppte der Zweite Senat in Karlsruhe den völkerrechtlich verbindlichen Abschluss des Vertrags, da Bundestag und Bundesrat in einem Begleitgesetz unzureichende Mitspracherechte eingeräumt worden seien.
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Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt. Neben Deutschland haben auch Polen, Tschechien und Irland den Vertrag noch nicht ratifiziert.
(Az: 2 BvE 2/08 u. 5/08, 2 BvR 1010/08, 1022/08, 1259/08 u. 182/09 vom 30. Juni 2009)
Stand: 30.06.2009 12:17 Uhr
Zitat:Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Was bedeutet das Lissabon-Urteil?
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem weitreichenden Urteil definiert, wie weit die Integration Deutschlands in die Europäische Union gehen darf. Anlass war die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Reformvertrag von Lissabon, mit dem die EU sich reformieren darf. tagesschau.de erklärt die wesentlichen Aspekte des Urteils in Fragen und Antworten.
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Stand: 30.06.2009 16:05 Uhr